Neuigkeiten zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Brandenburg

Auf der Seite des Ladnesjagdverbandes finden Sie alle aktuellen Informationen zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in Brandenburg. Sowie den eigenen Entwurf des Forum Natur Brandenburg.

 

https://ljv-brandenburg.de/novelle-landesjagdgesetz-brandenburg/

Position zum Entwurf eines neuen Jagdgesetztes im Land Brandenburg

 

Bitte informieren Sie sich über den Entwurf des neuen Jagdgesetzes.

 

Unserer Meinung nach ist der vorgelegte Entwurf ein Feldzug  gegen die Jäger, das Wild und die Jagdgenossenschaften.

 

Wir sollten uns als Mitglieder der Jagdverbandes Königs Wusterhausen kritisch damit auseinander setzen.

 

Es fehlt jegliche wissenschaftliche Begründung geschweige denn fachliches Wissen.

 

Der Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg Dr. Dirk Wellershoff hat sich in einer Stellungnahme zu diesem Entwurf sehr kritisch geäußert.

 

Der Vorstand des Jagdverbandes Königs Wusterhausen e.V.

 

 

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Beiträge zur kritischen Betrachtung des Entwurfes zum Jagdgesetzt Brandenburg

Grüner Jagdgesetzentwurf aus Brandenburg trifft auf bundesweite Ablehnung Spitzenverbände, Landkreise und untere Jagdbehörden in Brandenburg haben den Referentenentwurf des MLUK bereits abgelehnt.

Der am 4. März 2022 von Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/Die Grünen) vorgelegte Referentenentwurf eines neuen Landesjagdgesetzes gerät nun auch auf Bundesebene unter erheblichen Druck.

 

Der Deutsche Jagdrechtstag bezeichnet den Gesetzentwurf in diversen Punkten als verfassungswidrig und empfiehlt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf insgesamt zu verwerfen. Der Referentenentwurf würde in vielen Punkten eine fachliche und verfassungsgerichtliche Prüfung nicht bestehen sowie absehbar zu einer von der Brandenburger Justiz kaum zu bewältigenden Prozessflut führen.

 

„Der Gesetzentwurf missachtet die Staatszielbestimmung ‚Tierschutz‘ durch Verzicht auf die Bindung der Jagdausübung an die Grundsätze der Weidgerechtigkeit“, sagt Stephan Hertel, Vorsitzender des Deutschen Jagdrechtstages. Bereits am 4. April 2022 wurde der Gesetzentwurf des Ministers im Landesjagdbeirat mit großer Mehrheit abgelehnt. Darüber hinaus lehnen auch der Landkreistag, untere Jagdbehörden und viele weiteren Institutionen den Entwurf des Ministers ab. Das Gesetz geht an den Anforderungen und Bedürfnissen des ländlichen Raums vorbei und widerspricht einem modernen Wildtier- und Lebensraummanagement.

„Die Einschätzung des Deutschen Jagdrechtstages deckt sich mit dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein aus Düsseldorf. Das Ministerium täte gut daran, den Entwurf zurückzuziehen, um endlich zu einem von den Verbänden des ländlichen Raums und der Bevölkerung auf dem Land getragenen Gesetz zu kommen. Die Klientelpolitik des Ministers muss endlich ein Ende haben“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). „Das Land Brandenburg braucht einen Landwirtschaftsminister, der die Sorgen und Nöte der Menschen kennt und versteht. Zudem kann es nicht im Sinne des brandenburgischen Gesetzgebers sein, ein Gesetz mit verfassungswidrigen Inhalten zu schaffen.“

 

Eine bundesweite Allianz von Spitzenverbänden aus Jagd und Naturschutz weist den vorliegenden Entwurf jetzt ebenfalls entschieden zurück. Das Fazit der Verbände in einem Positionspapier: „Ein Jagdgesetz muss Wald und Offenland im Blick haben. Das Regelwerk muss auf wissensbasierten Grundlagen und ethischen Aspekten fußen. Nur damit kann die Jagd umfassend ihrer Rolle als ein Instrument im Wildtiermanagement gerecht und Grundlagen für eine wildökologische Raumplanung geschaffen werden. Dies ist im vorliegenden Novellierungsentwurf nicht der Fall. Er widerspricht vielmehr seinen eigenen Zielvorgaben „gesunde und stabile heimische Wildtierbestände“ zu erhalten, „Belange des Tierschutzes zu berücksichtigen“ und „wildtierökologische Erkenntnisse“ zu beachten. Der vorliegende Jagdgesetzentwurf ist ausschließlich auf forstwirtschaftliche Belange und damit völlig einseitig ausgerichtet. Den vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz in Brandenburg lehnt das Bündnis aus Bundesverbänden und Organisationen vollständig ab.“

12.04.2022 der Entwurf zum Landesjagdgesetzt ist laut Gutachten als Verfassungwidrig anzusehen und damit zurück zu nehmen.

Der vorliegende Referentenentwurf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz beinhaltet massive ökonomische, ökologische sowie tierschutzrechtliche Nachteile und ist in Teilen verfassungswidrig. Der Verfasser des Rechtsgutachtens, Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein empfiehlt, den Entwurf vollständig zurückzunehmen.

 

Der von Minister Vogel (Bündnis90/Die Grünen) vorgelegte Entwurf eines Jagdgesetzes für das Land Brandenburg erweist sich im vorliegenden Rechtsgutachten als nicht praxistauglich, in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich problematisch. Das vorgelegte Papier lässt jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen.

Den Entwurfsverfassern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gelingt es nicht, dem bisherigen Regelungsmodell mit seiner großflächigen Wildbewirtschaftung ein eigenes, praxistaugliches Konzept entgegenzusetzen. „Die Zersplitterung der Jagdausübung ist in seiner Größenfestlegung willkürlich und birgt ein massives Konflikt- und Störungspotenzial in sich. Zudem wird der Wilderei Vorschub geleistet“, sagt Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Zusätzlich setzt der vorliegende Entwurf die tierschutzrechtlichen Standards deutlich herab und verstößt gegen internationale Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere. Als verfassungswidrig ist die Aneignungs- und Beseitigungspflicht anzusehen, insbesondere für Unfallwild. Ebenso die Neugestaltung der Regelung zur Jagdabgabe, mit denen Jagdscheininhaber in die Finanzierungsverantwortung für Aufgaben genommen werden sollen, für die sie keine objektive Aufgabennähe und Finanzierungsverantwortung haben ist verfassungswidrig. „Der Referentenentwurf des MLUK verdient diesen Begriff nicht. Die vollständige Zurücknahme des Entwurfs ist aus praktischen und juristischen Gründen unumgänglich“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.

Beitrag von Uwe Nowottnick an die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg:

 

Meine Gedanken zum Entwurf des Brandenburger Jagdgesetzes

 

Sehr geehrte Abgeordnete,
Sie sind Vertreter der Bürger unseres Landes. Ich wende mich heute an Sie, weil der grüne Landesminister Axel Vogel einen Gesetzentwurf zum neuen Brandenburger Jagdgesetz vorgelegt hat, der uns Bürgern, dem Gemeinwesen und somit auch unseren Gemeinden schadet.
Ich bin der Aufforderung unseres Kreisjagdverbandes nachgekommen und habe mich mit dem Gesetzentwurf zum neuen Brandenburger Jagdgesetz befasst. Auch habe ich alle mir bekannten Jäger informiert und um Meinungsäu-ßerung gebeten.
Bitte leiten Sie diese E-Mail an Ihre Fraktionskollegen weiter. Zu einem Dialog bin ich bereit.
Vorab zu meiner Person. Ich bin Steuerberater, 50 Jahre alt, dreifacher Vater und Jäger mit Begehungsschein in einem Feld-, Wald- und Wiesenrevier. Ich bin häufiger Gast in einem Waldrevier und einem feuchten Luch. Ich besitze keine eigenen Flächen. Ich könnte mir sicher 10ha Flächen kaufen und mich über das Gesetz freuen. Das wäre aber falsch, weil das Gesetz unserem ge-meinsamen Anliegen als Bürger des Landes Brandenburg schadet. Deshalb habe ich mir die Zeit genommen und mich mit dem Gesetzentwurf auseinan-dergesetzt.
Vorab: Dieser Gesetzentwurf geht an unseren Interessen vorbei. Er wird sein Ziel nicht erreichen, weil er unsere Kulturlandschaft nicht insgesamt in Blick
nimmt, den Tierschutz außer Acht lässt, Verwaltungsaufwand verursachen und Menschen gefährden wird. Die Eile macht mich außerdem argwöhnisch. Beispielsweise sind die Streckenzahlen im Jagdjahr 2021/2022 „zusammen-gebrochen“. Die Förster und Jäger können die erwarteten Abschüsse nicht schaffen. Das ist in den mir bekannten Jagdzeitschriften ganz einhellige Mei-nung (Unsere Jagd, Pirsch, Der Überläufer). Teilweise werde auf einigen Flä-chen wohl nur noch eine Drückjagd pro Jagdjahr geplant, habe ich vorgestern vernommen. Will Herr Vogel und sein Ministerium dies den Abgeordneten et-wa vorenthalten?
Ich bitte Sie, sich meine Stellungnahme anzusehen und meine Arbeit gerne zu übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Herrn Axel Vogel und auch an den Städte- und Gemeindebund. Dieses Gesetz muss verhindert werden, weil es uns und unsere Lebensweise beeinträchtigt. Es gibt bessere Möglichkeiten, um unseren Wald zu schützen. Wir Landbewohner fühlen uns mittlerweile von „Stadtmenschen“ bevormundet, die unsere Gegebenheiten gar nicht kennen. Das Gesetz erinnert mich außerdem an die „Professorenschlachtung“ im Jahre 2015. Auch hier taten sich einige Theoretiker hervor und ihre Theorien erwiesen sich leider für das deutsche Volk als fatal.
Generelle Kritik am Gesetzentwurf:
Zur Begündung
1. Als Begründung für eine (fällige) Änderung die letzte Novellierung im Jahre 2003 heranzuziehen ist schon für sich fragwürdig. Manchmal sind Dinge, die lange nicht geändert wurden, nämlich gut. Es gibt in der Bun-desrepublik Deutschland viele deutlich ältere Regelungen, die man nicht antastet, weil sie sich bewährt haben.
2. Im zweiten Absatz der Präambel wird auf die Hochwasserschutzanlagen Bezug genommen und Schäden durch das Schwarzwild behauptet. Auf Seite drei widmet man sich erneut dem Thema und nimmt den Biber ausdrücklich aus. Die Schadensumme durch Biber wird nicht genannt. Ist dies etwa so, weil Bündnis90/Die Grünen dieses unter Naturschutz stehende „Wappentier“ nicht in die Kritik stellen möchten. Das ist wirklich übel. Der Biber verursacht hohe Schäden. Er ist jedoch nicht die größte Gefahr. Das deutsche Wildschwein ist es aber auch nicht. Also wer ist es? Jeder Deichanrainer weiß, dass die aus Südamerika eingeschlepp-ten Nutria in Deutschland immensen Schaden an Hochwasserschutzan-lagen und in Feuchtgebieten anrichten. Das Schwarzwild ist mir an kei-ner Stelle genannt worden. Es sind die Nutria, die mit ihren tiefen, weit verzweigten Höhlensystemen jeden Deich schwer schädigen und größte
finanzielle Schäden anrichten. Sie vermehren sich sehr stark und ge-fährden mittlerweile in der Tat unseren Hochwasserschutz. Welche ver-heerenden Schäden die Nutria anrichten können, kann man sich in den Marshlands in Florida ansehen. Herr Vogel könnte dazu mal einen Sachverständigen ins Parlament bitten. Das wird ihn und die Abgeordne-ten lehren. Ich sehe schon die großen Augen, wenn mal ein Elbdeich bricht und die (nunmehr unbejagten) Nutria als Schuldige festgestellt werden. Wenn dann noch Menschen verletzt würden, dann wird Herr Vogel und alle, die für dieses Gesetz gestimmt haben, in Erklärungsnöte geraten. Die Nutria müssen dringend im Jagdrecht bleiben!
3. Es geht um den klimastabilen Mischwald. Das wird in großer Breite dar-gestellt. Die Monokulturen sind nicht mehr zeitgemäß. Das scheint mir Konsens bei allen Beteiligten. Wir Jäger sehen dies genauso. Das ist In-halt jeder jagdlichen Ausbildung. Es soll ein klimastabiler Mischwaldbe-stand herangezogen werden, der auch den Wasserhaushalt positiv be-einflusst. Allerdings muss man nicht das gesamte Brandenburger Jagd-wesen ändern, wenn man den Wald im Blick hat. Wie sollte man vorge-hen? Man könnte beispielsweise ganz einfach im Landesforst umstellen und dies wissenschaftlich begleiten.
Ich selbst bin Jäger auf Bundesflächen gewesen. Es wurde auf großer Fläche mit wenigen Begehungsscheininhabern (JES) bejagt. Man könn-te dort leicht 10 ha große Jagen festlegen und testen, ob das was bringt. So ein Pilotprojekt wäre einfacher umzusetzen und mit wissenschaftli-cher Begleitung durch eine ausgewogen ausgesuchte Gruppe von For-schern, Jägern und Forstwirten gut auswertbar.
Allerdings sage ich es Ihnen auch gleich. Im Forst Lehnitz könnten dann im Umland von Berlin auf ca. 3.000 ha Fläche an einem Wochenende bei schönstem Wetter bis zu 300 (!!!) Jäger zwischen Wanderern, Pilz-suchern, spielenden Kindern und Mountainbikern sitzen. Ein schönes Bild, ja?
4. Es scheinen ganz unterschiedliche Studien zum Wildverbiss zu existie-ren. Täuscht Herr Minister Vogel möglicherweise die gewählten Volks-vertreter in dem er ihnen die alarmistischen Zahlen präsentiert? Muss er nicht umfassendere Studien präsentieren? Es geht um eine ganz außer-ordentlich wichtige Angelegenheit. Es geht um den Wald. Darf da so schludrig gearbeitet werden? Das ist doch pflichtvergessen für einen Mi-nister und seine Staatssekretäre.
5. Die in der Präambel als Begründung herangezogenen Studien (Bio-Wild Projekt 2022, Projekt Zielorientierte Jagd 2016, R. KORNDER 2014) sind zum Teil mit ganz anderen Zielsetzungen unternommen worden. Es gibt die fachlich begründete Kritik, dass sie in Teilen wissenschaftlichen Anforderungen nicht genügen.

Zum Teil sind die Ergebnisse aus dem Zusammenhang gerissen worden. Es werden Schlüsse zu Themen ge-zogen, die sie gar nicht zum Inhalt hatten. Damit ist schon die Einleitung des Gesetzes, die ja die Grundlage für die weiteren Beschlüsse sein soll, falsch. Aus der Gegendarstellung zu einem Gutachten lässt sich sehr schön lesen, was die im Gesetzentwurf interpretierten Studien un-tersucht haben und was nicht (dazu im Folgenden weiterführend): Kritik am BioWild-Projekt der ANW gegenstandslos — Professur für Wald-schutz — TU Dresden (tu-dresden.de)
6. Es wird behauptet, dass der Verwaltungsaufwand durch das Gesetz ge-ringer werden würde. Das Gegenteil wird der Fall sein, denn eine Ver-größerung der Anzahl der zu verwaltenden Einheiten führt automatisch zu mehr Fragen, Regelungsbedarf und Streitigkeiten. Das kann nicht weniger Verwaltungsaufwand werden. Als Steuerberater warne ich aus Erfahrung. Ich erwarte das Gegenteil bis hin zu einer hohen Zusatzlast für die Gerichte. Haben wir nicht andere Dinge in diesem Land zu repa-rieren?
7. Herr Vogel nennt außerdem unüberwindbare Interessenkonflikte zwi-schen Waldbesitzern und Jägern. Er wird dabei nicht spezifisch. Welche Mißstände gibt es? Diese müssen konkret benannt werden. Allerdings wird auch hier der Waldbesitzer benannt. Deshalb auch an dieser Stelle nochmal die Frage. Warum soll das ganze Jagdwesen auf den Kopf ge-stellt werden, wenn es doch ausschließlich um den Wald geht?
8. Ich halte es für eine polemische Behauptung, dass gesetzliche Regelun-gen des Jagdrechtes gegenüber Jägern nicht umgesetzt werden kön-nen. Die Abschusspläne können sehr wohl eingefordert werden. Das In-strumentarium ist vorhanden. Mir scheint es eher so, dass man die unte-ren Jagdbehörden nicht ausreichend ausstatten will. Das ist zu kritisie-ren. Wenn dem Waldumbau eine so hohe Priorität eingeräumt wird, dann müssen auch die finanziellen und personellen Ressourcen zur Ver-fügung gestellt werden. Dies muss möglich sein. Das muss ich sicher nicht belegen. Es gibt genügend Beispiele dafür, dass für prioritäre Vor-haben auch Mittel zu Verfügung gestellt werden können.
9. Zum Schluss wird dann noch einmal wiederholt, dass aus Sicht der Ver-fasser Waldwirtschaft und Jagd in eine Hand gehören. Es geht immer und immer um den Brandenburger Wald. Dann soll man doch bitte dazu mal innovativ werden. Wie bereits ausgeführt, könnte der Landesforst starten und mit entsprechender Jägerzahl bejagen. Herr Vogel könnte sich mit Herrn Özdemir abstimmen und man könnte die Flächen des Bundesforstes einbeziehen. So gewinnt man belastbare Daten, die man dem Parlament vorlegen kann.

 

Zur Lösung

1. Die Lösung startet mit der Behauptung, dass 19 Jahre nach der letzten Novellierung keine Anpassung der Schalenwildbestände eingetreten sei. Diese Behauptung soll Herr Vogel bitte beweisen. Es gibt alte erfahrene Jäger, die das Gegenteil sagen. Sie sprechen davon, dass die verbei-ßenden Schalenwildbestände regelrecht zusammengeschossen worden seien. Es sollte im Parlament mehr als nur ein Sachverständiger, Wald-besitzer und Jäger angehört werden. Es müssen dazu Fakten auf den Tisch. Ich selbst habe im Bundesforst Lehnitz innerhalb eines Jagdjah-res nur 2x Rehwildanblick gehabt. Ich war oft im Revier, weil es hinter meinem Haus begann. In dem besagten Jagdjahr ist in diesem Revier überhaupt nur ein Rehbock bei einem Ansitz gestreckt worden. Bei Drückjagden sah es ein wenig besser aus.
2. Es wird außerdem angeführt, dass die Abschaffung der Abschusspläne für Rehwild keine nennenswerten Auswirkungen gehabt hätte. Auch an dieser Stelle werden nur die Jäger genannt. Herr Vogel setzt sich nicht mit der gesamten Strecke auseinander. Dazu gehört nämlich auch das Fallwild insbesondere durch Verkehrsunfälle. Aus meiner Sicht ist die Fallwildstrecke dramatisch gestiegen. In einem Revier, in dem ich oft zu Gast bin, ist nach meinem Empfinden der Anteil Fallwild durch Verkehr beim Damwild höher, als der erlegten Stücke. Das gipfelt dann in der Aussage, das Wild könne sich nur selbst gefährden. Den Wolf habe ich noch nicht einmal beachtet. Es sind nämlich auch beachtlich ansteigen-de Wolfsrisse zu verzeichnen. Das ist aber ebenso wie der Biber ein „Nichtthema“. Die Großtierhalter fragen sich schon jetzt, wovon sich der Wolf denn wohl ernähren wird, wenn auch das letzte Reh verschwunden sein wird. Auch hier erkenne ich auf „Schreibtischwissen“. Wir müssen umfassend diskutieren, wenn ein neues Gesetz geschaffen wird. Dieses reicht nämlich weit in die Zukunft. Alle Fakten müssen auf den Tisch, bevor man das Kind mit dem Bade ausschüttet. Manchmal ist Mut zur umfassenden Neuregelung auch gefährlich. Ich erinnere an das Jagdge-setz von 1848. Das hielt nur 4 Jahre. Spätere Generationen könnten solchen Mut sogar als Übermut bzw. Dummheit bezeichnen.
3. Die Stärkung des Eigentümers ist ein gutes Ziel. Das hätte ich von ei-nem Grünen gar nicht erwartet. Mir scheint dies jedoch eine Finte. Auf einmal wird nämlich auch die landwirtschaftliche Fläche benannt. In der Begründung für das Gesetz geht es nur um den Wald. Vielleicht könnte man im Wald ja 10ha Flächen bejagen, wenn es Waldwege gibt. Ich re-ge ein Pilotprojekt auf Flächen des Landes- und Bundesforstes an (siehe oben).
Wie man aber einen 20 bis 100ha großen Maisschlag auf diese Art bejagen soll, dass muss mir Herr Vogel erläutern. Hier zeigt sich ganz klar, dass weder Herr Vogel noch die Referenten keine Jäger sein können. Sie haben keine praktische Erfahrung und wollen doch Großes errei-chen. Das kann nicht klappen.
4. Ohne jeden Beweis wird der Brandenburger Jäger als Hobbyjäger be-zeichnet, der sich nicht ausreichend kümmert. Wie soll ich die Darstel-lung sonst deuten? Hier müssen Fakten her. Allein in meinem Revier sind überwiegend Pensionäre als Jäger unterwegs. Die sind jeden Tag draußen. Manchmal nächtelang, wenn es Wildschaden zu vermeiden gilt. Auch ich selber, voll berufstätig, bin mindestens dreimal in der Wo-che dabei. Wen und was meint Herr Vogel?
5. Was mich aber schockiert, ist die Aussage zum Tierschutz. Wildernde Hunde und Katzen sollen aus dem Gesetz genommen werden. Ein Grü-ner fordert dies. Es gibt ausreichend Studien zum schädlichen Einfluss wildernder Katzen auf unsere Singvögel und andere Kleinlebewesen. Wildernde Hunde fügen den Wildtieren schwerstes Leid zu. Wer ein we-nig aufmerksam ist, kann dies auch der Tagespresse entnehmen. Natür-lich steht sowas nicht auf Seite eins.
Jeder Abschuss schützt das Leben unserer freilebenden Tiere und ver-hindert Tierleid. Das ist falsch verstandener Gesetzesauftrag. Dazu soll sich der Minister und bitte auch jeder Parlamentarier informieren. Das ist auf keinen Fall richtig.
Zur Zweckmäßigkeit
1. Auch hier wieder Wald, Wald, Wald. Herr Vogel will etwas für den Wald tun. Da sind ich und sicher eine überwältigende Mehrheit der Jäger bei ihm. Sein Vorhaben ist jedoch ein Vorschlaghammer, wo Uhrmacherbe-steck und Feinsinn nötig wären. Wir ziehen beim Wald an einem Strang Herr Vogel! Allerdings müssen wir über die Umsetzung reden.
Alle Bürger haben das Recht auf eine intakte Natur und das sind Wie-sen, Felder und Wälder mit großer Artenvielfalt. Wir wollen keine Tierart ausrotten. Alle Lebewesen haben eine Daseinsberechtigung. Das muss im Sinn der Bürger erreicht werden!

 

Zu den Auswirkungen

 

1. Es wird behauptet, dass der Verwaltungsaufwand durch das Gesetz ge-ringer werden würde. Es wird Bürokratieabbau angestrebt. Das Gegen-teil wird der Fall sein, denn eine Vergrößerung der Anzahl der zu verwal-tenden Einheiten führt automatisch zu mehr Fragen, Regelungsbedarf und Streitigkeiten. Das kann nicht weniger Verwaltungsaufwand werden. Als Steuerberater warne ich aus Erfahrung. Im Gegenteil. Herr Vogel
wird bestenfalls eine Verschiebung von Verwaltungsaufwand erreichen. Sehr wahrscheinlich wird der Verwaltungsaufwand aber zunehmen und sein Ziel nicht erreicht. Es wird mehr Bürokratie und Aufwand produziert werden.
2. Natürlich könnte man Verwaltungsaufwand reduzieren. Dem geht aber intelligente Wissensarbeit mit der Bezeichnung „Prozeßaufnahme“ vo-ran. Dazu sollten Polizei, untere Jagdbehörde, Jagdgenossenschaften, Verterinärämter und die Landesforstämter moderiert von Digitalisie-rungsexperten aus der Praxis an einen Tisch. Diese Gespräche würden einen langen Katalog an unnützen Verwaltungsvorgängen zur Folge ha-ben. Diese werden dann gestrichen, verändert und gestrafft. Danach wird digitalisiert und et voilà! wir haben weniger Bürokratie und nicht mehr davon.

 

Zum Gesetz und der Begründung

 

1. Die Regelung zu den invasiven Arten kann man sich sparen, wenn man diese konsequent und zeitnah beobachtet. Sie gehören zeitnah ins Jagdrecht überführt.
2. Den Schießleistungsnachweis kann man in der Form nur verlangen, wenn man mehr Schießstätten einrichtet und diese nicht beispielsweise wegen Bedarf der Polizei oder aus Umweltgründen schließt.
3. Die Aussagen zur Kirrjagd sind grundfalsch. Kein Jäger füttert Wildtiere. Das kann man sich schon wirtschaftlich ausrechnen. Der Preis je Kg er-legten Wildes schnellt dabei nämlich in die Höhe. Das ist unwirtschaftlich und daher kann es nur eine Ausnahme sein. Herr Vogel muss mehr Stu-dien dazu vorlegen. Die Strecke an Kirrungen ist enorm. Diese Bejagung ist sinnvoll und zu fördern. Es gibt übrigens Vorschriften zur Kirrjagd. Warum wendet man diese nicht an?
4. Der ausdrückliche Verzicht auf eine besondere Rasse bei Jagdhunden ist sinnvoll. Denn die Leistung zählt. Hier entscheidet der Jäger selbst.
5. Die Aussage zur Strecke des verbeissenden Schalenwildes benennt als Zeitraum 60 Jahre. Das ist Polemik. Den Abgeordneten sind unabhängi-ge und aktuelle Zahlen vorzulegen. Man sollte einfach die letzten 5 Jah-re untersuchen. Auf der Basis soll dann entschieden werden.
6. Es sollten Regelungen aufgenommen werden, die Jägern jedwede Form der Technik erlauben (außer Kriegswaffen nach dem KWG), die diese für zweckmäßig halten. Der Praktiker kennt sein Revier und die Anforde-rungen an das Handwerkszeug. Das kann man nicht vom Schreibtisch entscheiden. Beispielsweise sollte die Nachtzieltechnik in jeder Form le-galisiert werden. Es ist doch unverständlich, warum ein Nachtzielfernrohr mit besten Eigenschaften nicht verwendet werden darf und eine teure,
schwere und nicht einmal so gute Vor- oder Nachsatzlösung zum Auf-stecken aber schon. Mit guter, sinnvoller Technik wird die effektive Nachtjagd auf Schwarzwild abgesichert. In der Nacht gefährdet man auch keine Spaziergänger. Außerdem fördert die moderne Technik die tierschutzgerechte Bejagung. Sie erspart somit Tierleid.
Ich hoffe, dass sich recht viele Bürger, Bürgermeister, Natur- und Tierfreunde, Bauern und Jäger beteiligen, um diesen Gesetzentwurf zu verhindern. Es muss nicht das ganze Brandenburger Jagdrecht auf den Kopf gestellt werden. Sinnvolle Anpassungen sind gefragt. Dazu müssen in erster Linie belastbare Daten aus Brandenburg vorgelegt oder, wenn es solche nicht gibt, erhoben werden. Dazu fordere ich Herrn Vogel auf. Er möge in Landes- und nach Ab-sprache mit Herrn Özdemir auch Bundesforsten die entsprechenden Grundla-gen erarbeiten, auf denen dann unsere Volksvertreter informiert entscheiden können.
Ausflug in die Geschichte
Im Jahre 1848 beschloss die Deutsche Nationalversammlung ein ähnliches Gesetz. Jeder sollte ohne Ausnahme Wild erlegen dürfen, dass sich auf sei-nem Boden zeigte. Es folgten Jahre, in denen das Wild förmlich ausgerottet worden ist. Das Morden war ungeheuer! Manche Wildarten verschwanden ganz. Das Gesetz wurde dann im Jahre 1852 zurückgenommen und Mindest-größen festgelegt. Warum möchte Herr Minister Vogel diesen kolossalen Feh-ler wiederholen?
Ein letzter Satz möchte ich noch schreiben. Für mich ist es in höchstem Maße fragwürdig, wenn Herr Vogel u.a. mit dem ökologischen Jagdverband für die-ses Gesetz trommelt. Falls er weiß, dass diese Gruppierung nicht einmal ei-nen Bruchteil der Jäger repräsentiert, dann kann ihm doch an mehrheitsfähi-gen Lösungen nicht gelegen sein. Vielleicht weiß er das ja aber gar nicht. Dann wäre es zumindest noch eine fragwürdige Auswahl seiner Unterstützer.
Seien Sie bitte nicht untätig und helfen Sie mit, dass wir Landbewohner durch die Politiker in der fernen Landeshauptstadt Potsdam nicht enttäuscht werden!

 

Horrido
Uwe Nowotnick

Kritik am Anwurf zum Landesjagdgesetzt vom LBJV

Für die Jagd in Brandenburg geht es um viel. Genau genommen sogar um alles: Die vom zuständigen Minister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) geplante Novelle des Brandenburger Jagdgesetzes stellt die Jagd, so wie wir sie gelernt haben und mit Passion ausüben, grundsätzlich in Frage. 

Entgegen der Koalitionsvereinbarung das vorhandene und bewährte Jagdgesetz in Brandenburg zu novellieren, hat Minister Axel Vogel einen Vollgesetzentwurf vorgelegt. Unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung möchte Minister Vogel u.a. eine Absenkung der Mindestgrößen für Jagdreviere von 150 Hektar auf 10 Hektar herbeiführen. Diese vorgelegten Reformvorschläge sind in zentralen Punkten nicht praxistauglich, in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich mindestens problematisch. 

Die vom Minister vorgesehene Reviergröße wäre das Ende des gemeinschaftlichen Miteinanders von Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern. Diese Zersplitterung der Jagdausübung birgt neben dem zu erwartenden immensen bürokratischen Aufwand ein massives Konflikt- und Störungspotenzial für die Akteure vor Ort in sich. Denn eine geordnete, effektive, tierschutzrechtlich und vor allem dem Sicherheitsinteresse der Menschen genügende Jagdausübung ist so nicht mehr möglich. Zudem wird der Wilderei Vorschub geleistet.

Die Durchlöcherung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke durch eine theoretisch unbegrenzte Vielzahl fremdbewirtschafteter „Bejagungsenklaven“ dürfte die Verpachtung der verbleibenden Flächen in der Genossenschaft massiv erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Entgegen der Behauptung des Gesetzes, wird das jagdliche Eigentum durch die defacto Abschaffung des genossenschaftlichen Prinzips nachhaltig entwertet und geschädigt. 

Die Attraktivität einer Anpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke wird durch den Gesetzentwurf von Minister Vogel zusätzlich geschmälert, weil der Minister-Entwurf selbst abgeschlossenen Jagdpachtverträgen keinerlei Vertrauensschutz gegenüber nachfolgenden Ausgliederungsanträgen einräumt. 

Der Entwurf setzt also den allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, konsequent außer Kraft. In den vorgesehenen Bejagungsenklaven wäre eine flächendeckende, und somit ökologisch sinnvolle, Bejagung unmöglich. Statt wie bisher 4.000, gäbe es künftig 20.000 Jagdbezirke in Brandenburg. Das fördert die Bürokratie, hilft Wild, Wald und Klima aber nicht.

Der Gesetzentwurf des Ministers verdient diesen Begriff nicht. Das vorgelegte Papier lässt jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen. So werden Begrifflichkeiten willkürlich und widersprüchlich verwendet. Die vorliegenden Textbausteine könnten als Willenserklärung verstanden werden, aber sind in Ihrer jetzigen Form als Gesetzestext neben den Inhalten auch handwerklich gänzlich abzulehnen.

Als Landesjagdverband Brandenburg bauen wir mit der Initiative Wild.Wald.Wir auf eine breite Unterstützung im ländlichen Raum. Diese wird von den Landnutzverbänden des Forum Natur Brandenburg, mit rund 200.000 Mitglieder, unterstützt.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und halten Sie mit unseren weiteren Aktionen auf dem Laufenden.  

 

Helfen Sie bitte mit:

Aktuell haben wir bereits 25.000,- € Spenden für die Kampagne gegen den vorliegenden Referentenentwurf zum Landesjagdgesetz erhalten. Über diese Zuwendungen haben wir uns sehr gefreut. 

Unterstützen bitte auch Sie unseren Einsatz für Wild, Jagd und Natur in Brandenburg! 

Berliner Volksbank eG

IBAN: DE08100900001811371005

Verwendungszweck: Wild.Wald.Wir.

 

Brandenburg will auf Tier- und Artenschutz im Jagdgesetz verzichten

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Der Brandenburger Umwelt- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel hat einen Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorgelegt, das „den Wildbestand in Brandenburg reduzieren und damit den ökologischen Waldumbau“ vorantreiben solle. Unerwähnt bleibt in der Ankündigung des Entwurfes allerdings, dass zur Erreichung dieses Ziels der Tierschutz bei der Jagd in Teilen abgeschafft werden und der Artenschutz forstwirtschaftlichen Belangen weichen soll. „Nicht anders ist es zu verstehen, dass sogar der Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren in der Jagdzeit künftig in Brandenburg in manchen Fällen legal sein soll,“ kritisiert Prof. Dr. Klaus Hackländer, Wildbiologe und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Denn dass bisher selbst der fahrlässige Abschuss von führungsnotwendigen Elterntieren als Straftat bewertet wurde, ist durch den Tierschutz gut begründet. „Ein verwaistes Rotwildkalb wird sofort aus dem Rudel ausgestoßen – sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide,“ so Hackländer. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher, die bisherigen Regelungen zum Elterntierschutz in Brandenburg beizubehalten.

Ganzer Artikel hier: : https://www.rothirsch.org/brandenburg-will-auf-tier-und-artenschutz-im-jagdgesetz-verzichten/

Widerstand auf dem Land

Presseerklärung des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.

(Michendorf, 04.03.2022)

 

Brandenburger Bündnis gegen umstrittene Jagdgesetznovelle. In den ländlichen Regionen von der Uckermark bis zur Lausitz macht sich massiver Unmut breit

 

 Die geplante Novelle des Brandenburger Jagdgesetzes gefährdet die Balance zwischen wirkungsvollem Umweltschutz und nachhaltiger Landnutzung. Axel Vogel als zuständiger Landesminister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz gibt vor, den Wald retten zu wollen. Sein Entwurf trägt jedoch nicht zum Klimaschutz bei, sondern gefährdet Wild und Wald. In der heutigen Sitzung des Jagdbeirates haben die geladenen Verbände den Entwurf kommentarlos zur Kenntnis genommen und werden sich in Ihren Gremien damit befassen.

 

Abschied von besseren Lebensräumen

„Die vorliegende Jagdgesetznovelle ist untauglich. Diese Novelle schafft Chaos und keinen gesunden Wald.  Das akzeptieren wir nicht. Der Waldumbau kann nur gemeinsam gelingen. Wir wehren uns dagegen, dass der Landschafts- Umwelt- und Tierschutz einer verfehlten Waldpolitik geopfert werden soll“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg am Freitag in Potsdam. Es wird, so Wellershoff nach der heutigen Verbändeanhörung, „die Hegepflicht als rechtlich verbindlicher Bestandteil der Jagd faktisch aufgehoben“. Konkret bedeutet das „die Lebensräume des Wildes werden eingeschränkt, der Tierschutz, der Wildtiere als Mitgeschöpfe betrachtet, denen vermeidbares Leiden zu ersparen ist, wird aufgehoben“, sagt Wellershoff. So sieht der Entwurf eine Jagd auf kleiner Parzellengröße, ohne langfristige Verpachtung und mit kurzfristig wechselnden Jagdberechtigten vor. „Das bedeutet das Ende einer ökologisch sinnvollen, flächenübergreifenden jagdlichen Bewirtschaftung,“ so Wellershoff weiter.

 

Initiative der Betroffenen „Wild. Wald. Wir.“

Von diesem Gesetz sind kleinere Landeigentümer, Waldbesitzer, Landwirte und Umweltschützer betroffen.  Auf deren „grünen Mini-Revieren“ ließen sich künftig Wildschäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht mehr sinnvoll ausgleichen und erst recht nicht vermeiden. Im Gegenteil: Intention ist kleinräumige Bejagung zu ermöglichen und für den Wildschaden die Jagdgenossenschaften in Haftung zu nehmen, ohne dass diese über praxisgerechte Reviergrößen eben diesen Schaden vermeiden oder zumindest vermindern können.

 

Der Landesjagdverband Brandenburg wird mit betroffenen Verbänden und Institutionen die Initiative „Wild. Wald. Wir.“ unterstützen. Ziel ist es eine praxistaugliche Anpassung des Jagdgesetzes zu unterstützen, die auch auf den Praxiserfahrungen der Betroffenen basiert.

Schießplatz in

Klein Wasserburg

 

Öffnungszeiten:

 

Mittwoch: 13.00 bis 16.00 Uhr

Samstag: 09.00 bis 15.00 Uhr

 

Zusätzliche Termine nur nach vorheriger Absprache

Jagdschule

   

Leiter der Jagdschule:

 

Horst-Dieter Hennings 

Tel.:  0170 383 47 08

Mail:dshennings@t-online.de

 

 

 

Ab 1.April 2023 findet wieder ein Wochenendlehrgang ststt.

Vier Plätze sind noch verfügbar.

 

Geschäftsstelle:

 

Jagdverband

Königs Wusterhausen
Hauptstr. 33
15757 Halbe / OT Oderin

 

    Tel.:      033765 80718

    Mobil:   0170 3834708

    Mail: dshennings@t-online.de

    Instagram: jagdverband_kw